Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln DGUV Vorschrift 1§ 4 (1)
Alexandra
Letztes Update: vor einem Jahr
Elektronische Medien sind als Mittel zur Unterweisung einsetzbar. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Mitarbeiter und Unterweisenden möglich ist.
Mit der integeri Softwarelösung setzen sie diese Kriterien um und kombinieren eine effektive und gesetzeskonforme Unterweisung:
1. Arbeitsplatzspezifische Inhalte: Die Unterweisungen in der integeri-Software sind individuell auf jeden Arbeitsplatz zugeschnitten. Jeder Mitarbeiter erhält die Unterweisung, die genau auf die Gefahren seines Arbeitsplatzes abgestimmt ist.
2. Verständniskontrolle: Die Software beinhaltet eine integrierte Verständniskontrolle.
3. Rückfragekanal: Mit der integrierten Rückfragen-Funktion haben Mitarbeiter die Möglichkeit bei Fragen direkt mit dem Schulungsverantwortlichen in Kontakt zu treten.