Zeitpunkt und Fristen für die Unterweisung DGUV Vorschrift 1§ 4 (1)
Alexandra
Letztes Update: vor einem Jahr
Die Unterweisung der Versicherten muss ausreichend und angemessen, d.h. abhängig von der der Arbeitssituation/Gefährdung erfolgen. Bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen.
Mit der integeri-Softwarelösung können Sie sicherstellen, dass Sie diesen Anforderungen stets gerecht werden, ohne dass dabei ein manueller Aufwand für Sie entsteht. Unsere Software ermöglicht es Ihnen, arbeitsplatzbezogene Unterweisungen einmalig zu erstellen und dann gemäß Ihrer individuellen Zeitvorgaben automatisch zu wiederholen. Zusätzlich übernimmt integeri auch die Information über und Erinnerung an fällige Unterweisungen und die Kontrolle ihrer Durchführung.